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   OLG Frankfurt, 02.02.2010 - 3 Ws 81/10   

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https://dejure.org/2010,3827
OLG Frankfurt, 02.02.2010 - 3 Ws 81/10 (https://dejure.org/2010,3827)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.02.2010 - 3 Ws 81/10 (https://dejure.org/2010,3827)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Februar 2010 - 3 Ws 81/10 (https://dejure.org/2010,3827)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 63 StGB, § 67d Abs 2 StGB, § 67e Abs 1 StGB, § 67e Abs 4 StGB, § 140 Abs 2 StPO
    Pflichtverteidigerbestellung für Überprüfungsverfahren nach §§ 67 e I, 67 d II StPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einhaltung der Fristen für dieÜberprüfung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Pflichtverteidigerbestellung bei Maßregelfortdauerprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regelbegutachtung; Pflichtverteidigerbestellung; Unterbringung - Pflichtverteidigerbestellung für Überprüfungsverfahren nach §§ 67 e I, 67 d II StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 126
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2010 - 3 Ws 81/10
    Denn die Vorschrift soll entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 70, 297) Routinebeurteilungen durch die Maßregelanstalt vorbeugen, die nach der gesetzgeberischen Wertung in der Regel (zur Notwendigkeit einer früheren externen Begutachtung vgl. OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2008, 291) erst nach Ablauf von 5 Jahren nach Beginn der Unterbringung, bzw .
  • OLG Frankfurt, 14.01.2008 - 3 Ws 26/08

    Strafvollstreckungsverfahren: Voraussetzungen für die Bestellung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2010 - 3 Ws 81/10
    Das externe Gutachten und die Stellungnahmen der Klinik werfen auch keine Fragen auf, mit denen ein Betroffener mit dieser intellektuellen Ausstattung überfordert wäre (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 23.2.2009 - 3 Ws 161/09; Beschl. v. 14.1.2008 - 3 Ws 26/08; KG, StraFo 2006, 342).
  • OLG Köln, 10.12.2004 - 2 Ws 538/04

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Entscheidung über die Aussetzung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2010 - 3 Ws 81/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 26.7.2006 - 3 Ws 701/06 und v. 23.2.2009 - 3 Ws 161/09 - ebenso OLG Köln, NStZ 2005, 466 jew. mwN) ist demzufolge lediglich demjenigen, der wegen einer Straftat, für die er wegen einer Geisteskrankheit nicht verantwortlich gemacht werden kann (§ 20 StGB), im Verfahren über die Fortdauer der Unterbringung in der Regel analog § 140 II StPO ein Verteidiger zu bestellen, da bei diesem grundsätzlich angenommen werden muss, dass er bei der erforderlichen Anhörung nicht in der Lage ist, sich mit der Stellungnahme der Klinik auseinanderzusetzen und die Argumente, die zu seinen Gunsten sprechen, darzulegen.
  • OLG Zweibrücken, 10.06.2008 - 1 Ws 154/08

    Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2010 - 3 Ws 81/10
    Denn die Vorschrift soll entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 70, 297) Routinebeurteilungen durch die Maßregelanstalt vorbeugen, die nach der gesetzgeberischen Wertung in der Regel (zur Notwendigkeit einer früheren externen Begutachtung vgl. OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2008, 291) erst nach Ablauf von 5 Jahren nach Beginn der Unterbringung, bzw .
  • OLG Nürnberg, 25.07.2007 - 2 Ws 452/07

    Notwendigkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers auch i.F.e. bereits

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2010 - 3 Ws 81/10
    Vor allem hat die - auch vom externen Gutachter bestätigte - Störung (kombinierte Persönlichkeitsstörung und multiple Störung der Sexualpräferenz), die zu seiner Unterbringung führte und nach den Stellungnahmen der Klinik fortbesteht, anders als etwa Psychosen oder gar Debilität (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 26.7.2006 - 3 Ws 701/06; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2008, 253) auf die Verteidigungsfähigkeit keinen nennenswerten Einfluss.
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2008 - 2 Ws 14/08

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Fortdauer einer Unterbringung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2010 - 3 Ws 81/10
    Der Fristenlauf richtet sich dabei nach § 67e IV StGB (Senat, Beschl. v. 18.06.2008 - 3 Ws 552/08 und v. 18.08.2008 - 3 Ws 731/08; i.E. ebenso OLG Karlsruhe, Justiz 2008, 145).
  • OLG Braunschweig, 05.07.2012 - Ws 176/12

    Zulässigkeit einer Überschreitung der Regelüberprüfungsfrist zur Fortdauer der

    Dies folgt aus der Entscheidung des Gesetzgebers, nur in den Fällen des § 463 Abs. 3 S. 5 StPO und bei der Regelüberprüfung nach fünfjähriger Unterbringungsdauer (§ 463 Abs. 4 S. 1 StPO) die Bestellung eines Pflichtverteidigers vorzuschreiben (so auch Senat: Ws 333/10 und Ws 122/11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.02.2010, 3 Ws 81/10, juris, Rn. 5).

    Denn bei einer solchen Person muss grundsätzlich angenommen werden, dass sie bei der erforderlichen Anhörung nicht in der Lage ist, sich mit der Stellungnahme der Klinik auseinanderzusetzen und die Argumente, die zu ihren Gunsten sprechen, darzulegen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.02.2010, 3 Ws 81/10, juris, Rn. 5; Senatsbeschluss vom 31.05.2011, Ws 128/11; bislang unveröffentlicht).

  • OLG Rostock, 14.11.2011 - I Ws 273/11

    Fortdauer der Maßregelvollstreckung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    Der Fristenlauf richtet sich nach § 67e Abs. 4 StGB (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 02.02.2010 - 3 Ws 81/10, NStZ-RR 2010, 126).
  • KG, 21.05.2021 - 5 Ws 67/21

    Verhältnismäßigkeit der weiteren Vollstreckung einer langjährig vollzogenen

    Der Fristenlauf richtet sich dabei nach § 67e Abs. 4 StGB (OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. Februar 2010 - 3 Ws 81/10 -, juris Rn. 1; Nestler in: Münchener Kommentar, StPO 1. Aufl., § 463 Rn. 19).
  • OLG Frankfurt, 10.06.2014 - 3 Ws 547/14

    Bestellung eines Verteidigers für Prüfung nach § 63 StGB

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist demjenigen, der - wie der Beschwerdeführer - in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden ist (§ 63 StGB), weil er für die zugrunde liegenden Straftaten wegen einer Geisteskrankheit nicht verantwortlich gemacht werden konnte (§ 20 StGB), im Verfahren über die Fortdauer der Unterbringung in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 StPO in der Regel ein Verteidiger zu bestellen (OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 126; Senat, Beschlüsse vom 24. Januar 2006 - 3 Ws 55/06, vom 30. September 2005 - 3 Ws 859/05 und vom 29. Oktober 2003 - 3 Ws 1194/03 mit zahlr.
  • OLG Braunschweig, 06.03.2013 - Ws 26/13

    Psychiatrie; Psychiatrische Unterbringung; Intelligenzminderung;

    Dies folgt nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 10.11.2011 - Ws 19/11 u. a.) aus der Entscheidung des Gesetzgebers, nur in den Fällen des § 463 Abs. 3 S. 5 StPO und bei der Regelüberprüfung nach fünfjähriger Unterbringungsdauer (§ 463 Abs. 4 S. 1 StPO) die Bestellung eines Pflichtverteidigers vorzuschreiben (so auch: OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.02.2010, 3 Ws 81/10, juris, Rn. 5).
  • OLG Rostock, 02.12.2011 - I Ws 372/11

    Fortdauer des Maßregelvollzugs: Anforderungen an das Prognosegutachten;

    Der Fristenlauf richtet sich nach § 67e Abs. 4 StGB (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 02.02.2010 - 3 Ws 81/10, NStZ-RR 2010, 126).
  • KG, 05.03.2021 - 5 Ws 10/21

    Berechnung der Frist nach § 463 Abs. 4 Satz 2 StPO; Beanstandungen hinsichtlich

    Der Fristenlauf richtet sich dabei nach § 67e Abs. 4 StGB (OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. Februar 2010 - 3 Ws 81/10 - juris Rn. 1; Nestler in: Münchener Kommentar, StPO 1. Aufl., § 463 Rn. 19).
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